Danger of Deaf

Soundverbot wegen Rowdytum

09.08.2004, 14:08, Text: Klaas Tigchelaar, Klaas Tigchelaar

Bei den guten Parties kommt früher oder später immer die Polizei vorbei - Diagnose: Musik zu laut, Gäste zu betrunken und das mit dem offenen Fenster zum Hof geht absolut gar nicht. Sharon McCloughlin aus Birmingham brauchte keine Party, um die Gesetzeshüter anzulocken.

Mit einer Lautstärke, die zehn Mal höher lag, als der Geräuschpegel eines vorbeifahrenden Zuges, soll sie den Song 'Stan' von Eminem immer und immer wieder abgespielt haben. So laut, dass in der Wohnung über ihr die Möbel zu tanzen anfingen. Die Mitbewohner verklagten die Eminem-Anhängerin, die Polizei beschlagnahmte nach mehreren Besuchen in letzter Instanz ihre mehrere tausend Pfund teure Anlage mit Karaokefunktion, da die Mutter von drei Kindern sich ganz und gar nicht einsichtig zeigte und sogar noch neues Equipment dazugekauft hatte.

Der Stadtrat von Birmingham hat sich nun eine ebenso originelle wie effektive Strafe für das \"unsoziale Verhalten\" von Frau McCloughlin ausgedacht: Sie darf zwei Jahre lang keine Stereoanlage und kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen.

Ist auch nicht so schlimm, denn erstmal muß sie umziehen (ihr Vermieter hat ihr vernünftigerweise die Kündigung unter der Tür durchgeschoben), da hat sie dann weniger zu schleppen. Und so eine ausgewachsene Karaoke-Anlage spielt durchaus in der Waschmaschinenliga, was Gewicht und Unhandlichkeit betrifft.

Sharon McCloughlin wird also erstmal auf die Hörtheke des örtlichen Plattenladens zurückgreifen müssen, um sich weiterhin mit Slim Shady zudröhnen zu können, sofern sie auch mit Walkman und RealPlayer nicht maßvoll umzugehen weiß.



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