Fahnenflucht
Quelle: Wikipedia
Fahnenflucht oder Desertion bezeichnet das Fernbleiben eines Soldaten von militärischen Verpflichtungen in Kriegs- oder Friedenszeiten. Der fahnenflüchtige Soldat wird im Allgemeinen als Deserteur (frz. déserteur, abgeleitet von lat. deserere, "verlassen") bezeichnet.
Fahnenflucht ist in Deutschland nach Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut des Straftatbestandes ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar. Übt der fahnenflüchtige Soldat tätige Reue, indem er sich binnen eines Monats stellt und ist er bereit, Wehrdienst zu leisten, so wird die Höchststrafe auf drei Jahre Freiheitsentziehung herabgesetzt.
Die Fahnenflucht ist ein Sonderdelikt; sie kann nur von Soldaten begangen werden. [weiterlesen]
Für die Beteiligungsformen der Anstiftung und Beihilfe muss das strafbegründende Merkmal Soldat zu sein aber nicht vorliegen. Stiftet eine Zivilperson eine Militärperson zu einer Fahnenflucht an oder leistet sie ihr Beihilfe, ist jedoch für den Anstifter oder den Gehilfen höchstens auf 3 Jahre und ein dreiviertel Jahr Freiheitsstrafe zu erkennen.
Für Zivildienstpflichtige galt für die Dienstflucht ( ZDG) entsprechendes.
In Deutschland ist die Unterlassung der Meldung einer geplanten Fahnenflucht eines anderen zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Ausführung noch abgewendet werden kann, nicht strafbar. Disziplinarrechtliche Maßnahmen bleiben unberührt.
Die Fahnenflucht ist von der unerlaubten Entfernung (eigenmächtige Abwesenheit) zu unterscheiden. Die unerlaubte Entfernung ist nach WStG mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe belegt. Die unerlaubte Entfernung erfasst die vorsätzliche oder fahrlässige Abwesenheit von mehr als 3 Kalendertagen oder das Verlassen seiner Truppe bzw.
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