Solvent
Quelle: Wikipedia
Als Insolvenz (lateinisch ? von solvere, zahlen), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
In Österreich und der Schweiz spricht man auch von Konkurs, von lat. ?Zusammenlauf?, nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners. Auch in Deutschland wird in der Umgangssprache häufig Konkurs verwendet.
Nach einer wechselvollen Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Deutschland unterscheidet man in Deutschland zwischen:
In Österreich unterscheidet man nicht mehr zwischen Ausgleich und Konkurs, sondern es gilt das neue österreichische Insolvenzrecht.
Eine Insolvenz kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wobei allgemein zwischen internen und externen Insolvenzursachen differenziert wird.
Interne Ursachen umfassen dabei sämtliche Aktivitäten, die unmittelbar vom betreffenden Unternehmen selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen. [weiterlesen]
Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen beziehungsweise Fehleinschätzungen des Managements handeln. Externe Insolvenzursachen beschreiben hingegen sämtliche Faktoren, die von außen auf die Unternehmung einwirken. Beispiele für externe Ursachen sind dabei strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Unternehmensumfelds sowie Markteintritte von neuen Wettbewerbern.
Um eine Insolvenz abzuwenden, gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n) des Schuldners, ob ein Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung (Aufschub auf einen bestimmten oder unbestimmten Zeitpunkt) gewährt wird,
b) die Bürgschaft eines solventen (also zahlungsfähigen) Dritten, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.
Erst danach kann berechnet werden, wie viel von den ursprünglichen Schulden noch übrig bleibt (Bestandsaufnahme), anschließend bespricht man mit einem Schuldenberater das weitere Vorgehen, ob es möglich ist, an anderer Stelle Kostenersparnisse durch Einschränkungen in der privaten Lebensführung zu erzielen oder die Einnahmen (zum Beispiel bei Unternehmensinsolvenz über Werbemaßnahmen oder Spezialisierungen, oder aber bei Privatinsolvenz Veräußerungsmaßnahmen nicht benötigter Konsumgüter) zu erhöhen.
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